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Joomla Spezialist, Jens Wild, Hauptstr. 3, 79241 Ihringen

 

Präambel

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge, die Jens Wild (weiterhin: Joomla Spezialist) für gewerbliche und andere Kunden durchführt, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.

1. Zusammenarbeit

1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei erheblichen Abweichungen von vereinbarten Vorgaben oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind oder andere Hinderungsgründe bestehen oder befürchtet werden, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Joomla Spezialist unverzüglich mitzuteilen.

1.3 Der Kunde unterstützt Joomla Spezialist bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie ggf. von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies voraussetzen. Der Kunde wird Joomla Spezialist hinsichtlich der von ihm zu erbringenden Leistungen hinreichend anweisen.

1.4 Der Kunde stellt zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderliche Kapazitäten von Mitarbeitern zur Verfügung, die über die erforderlichen Kenntnisse und Entscheidungsbefugnis verfügen.

1.5 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Joomla Spezialist im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese Joomla Spezialist umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten, sofern diese nicht bereits im Auftrag ausdrücklich benannt sind. Der Kunde stellt sicher, dass Joomla Spezialist die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

2. Präsentationen

Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch Joomla Spezialist mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Werbetreibenden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Kunden dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrags auf die Vergütung angerechnet.
Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von Joomla Spezialist im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei Joomla Spezialist.

3. Konkurrenzausschluss

Joomla Spezialist verpflichtet sich, seine Kunden über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen.
Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch Joomla Spezialist korrespondiert die Verpflichtung des Kunden, während des ungekündigten Vertrages im Bereich des Vertragsgegenstandes keinen anderen Dienstleister gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung von gleichgelagerten Maßnahmen zu beauftragen.

4. Termine

4.1 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen; andernfalls wird der Kunde verbindliche mündliche Terminsabsprachen schriftlich bestätigen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. Der Schriftform ist auch durch Übersendung eines Telefaxes genügt.

4.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte u.a.) hat Joomla Spezialist nicht zu vertreten. Diese Umstände berechtigen Joomla Spezialist, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Joomla Spezialist wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt unverzüglich anzeigen.

5. nachträgliche Leistungsänderungen

5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von Joomla Spezialist zu erbringenden Leistungen nachträglich ändern, so hat er diese Änderung schriftlich gegenüber Joomla Spezialist mitzuteilen.
Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann Joomla Spezialist von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen.

5.2 Joomla Spezialist prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt Joomla Spezialist, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt Joomla Spezialist dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt Joomla Spezialist die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.

5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Joomla Spezialist dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.

5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. Joomla Spezialist wird dem Kunden die neuen Termine möglichst umgehend mitteilen.

5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von Joomla Spezialist berechnet.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Joomla Spezialist. Dies gilt auch für in Teilen zu erbringende Leistungen für die jeweilige Teilleistung, soweit für jeden Leistungsteil eine gesondert fällige Vergütung vereinbart wurde.

6.2 Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an Joomla Spezialist ab. Joomla Spezialist nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Kunde verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen. Übersteigt der Wert der für Joomla Spezialist bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist Joomla Spezialist auf Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung der Joomla Spezialist beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl von Joomla Spezialist verpflichtet.

6.3 Bei Be- oder Verarbeitung von Joomla Spezialist gelieferter und in deren Eigentum stehender Waren ist Joomla Spezialist als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist Joomla Spezialist auf ihr Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

7. Vergütung

7.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter, sofern diese nicht bereits ausdrücklich in der Vergütungsvereinbarung enthalten sind.

7.2 Die Vergütung von Joomla Spezialist erfolgt nach den im Einzelauftrag geregelten Konditionen (Zeithonorare, Pauschalhonorare, Festpreise). Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als 4 Wochen ist Joomla Spezialist berechtigt monatliche Abschlagszahlungen zu berechnen, die sich nach den nachgewiesenen Zeitaufwänden, andernfalls am Fortgang des Projekts berechnen.

7.3 Im Angebot genannte Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Kunden. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

7.4 Preise für Warenlieferungen gelten soweit nicht ausdrücklich anders geregelt ab Sitz und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

7.5 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von Joomla Spezialist getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Joomla Spezialist für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich.

7.6 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

8. Rechte

8.1 Joomla Spezialist gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.

8.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. Ebenso ausgeschlossen ist die Veränderung der Leistungen zum Zwecke der Weiternutzung. Anspruch auf Herausgabe von Zwischenergebnissen der erbrachten Leistungen hat der Kunde nicht; auch nicht, sofern auf diesen Zwischenergebnissen die weiteren Leistungen des Kunden beruhen. Soweit der Kunde diese Leistungen dennoch erhält, hat er dies gesondert zu vergüten.

8.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Joomla Spezialist kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

9. Schutzrechtsverletzungen

9.1 Joomla Spezialist stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei, soweit Leistungen von Joomla Spezialist erbracht und nicht auf Mitwirkung des Kunden zurückzuführen ist. Der Kunde wird Joomla Spezialist unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Der Kunde ist zur Abgabe von Erklärungen gegenüber einem Anspruchsteller nicht ohne ausdrückliche Freigabe durch Joomla Spezialist berechtigt. Informiert der Kunde Joomla Spezialist nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche oder gibt der Kunde Erklärungen ohne ausdrückliche schriftliche Einverständnis ab, erlischt der Freistellungsanspruch.

9.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf Joomla Spezialist - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

10. Haftung

10.1 Joomla Spezialist haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit haftet Joomla Spezialist nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.2 Die Haftung ist im Falle leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars.

10.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Joomla Spezialist insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

11. Abwerbungsverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von Joomla Spezialist abzuwerben oder ohne Zustimmung von Joomla Spezialist anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von Joomla Spezialist der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

12. Geheimhaltung, Presseerklärung

12.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

12.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

12.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

12.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

12.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per eMail - zulässig.

13. Sonstiges

13.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

13.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

13.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

13.4 Joomla Spezialist darf den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Joomla Spezialist darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde hat ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend gemacht. In diesem Fall ist Joomla Spezialist ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung nicht mehr zur Wiedergabe berechtigt.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per Telefax oder eMail erfolgen, sofern diese Bestimmungen keine andere Form ausdrücklich festlegen.

14.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

14.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

14.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

14.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Joomla Spezialist.

 

Bedingungen für Wartungs- und Pflegeleistungen

Joomla Spezialist, Jens Wild, Hauptstr. 3, 79241 Ihringen

1. Anwendungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Joomla Spezialist für die Erbringung von Wartungs-, Pflege-, Update-, Monitoring-, Sicherungs- und Supportleistungen an Websites und den dazugehörigen technischen Systemen.

1.2 Der konkrete Vertragsgegenstand, die betreute Website beziehungsweise das betreute System, der Leistungsumfang, die Vergütung, der Abrechnungszeitraum, die Vertragslaufzeit und gegebenenfalls vereinbarte Reaktionszeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer sonstigen einzelvertraglichen Vereinbarung.

1.3 Bei Widersprüchen oder Abweichungen zwischen dem jeweiligen Angebot und diesen Bedingungen gehen die Bestimmungen des Angebots vor. Dies gilt insbesondere für den Leistungsumfang, die Vergütung, die Zahlungsweise, die Vertragslaufzeit, die Reaktionszeiten und die im Preis enthaltenen Leistungen.

1.4 Angaben wie „monatlich“ oder „mtl.“ in einem Angebot können ausschließlich der rechnerischen Darstellung des auf einen Monat entfallenden Preises dienen. Maßgeblich für die Abrechnung und Fälligkeit sind der im Angebot angegebene Abrechnungszeitraum, der Gesamtpreis und das dort genannte Zahlungsziel.

2. Leistungen

2.1 Joomla Spezialist erbringt ausschließlich die im jeweiligen Angebot ausdrücklich aufgeführten Leistungen. Nicht ausdrücklich im Angebot enthaltene Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrags.

2.2 Der Leistungsumfang kann insbesondere folgende Leistungen enthalten:

  • Installation verfügbarer Aktualisierungen des
    Joomla-Cores,
  • Aktualisierung vereinbarter Erweiterungen und
    Drittanbieter-Komponenten,
  • regelmäßige Datensicherungen,
  • Funktionsprüfungen nach Aktualisierungen,
  • Wiederherstellung eines vor einer Aktualisierung
    gesicherten Zustands,
  • Uptime- und Sicherheitsmonitoring,
  • Malware-Scans,
  • technische Wartungsarbeiten,
  • Support- und Beratungsleistungen.

Welche dieser Leistungen geschuldet werden und in welchem Umfang sie enthalten sind, richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Angebot.

2.3 Updates von Drittanbieter-Erweiterungen sind nur Bestandteil des Vertrags, soweit sie im Angebot erfasst sind und während der Vertragslaufzeit eine technisch verwendbare Aktualisierung zur Verfügung steht.

2.4 Joomla Spezialist ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen zu installieren, wenn nach fachlicher Einschätzung erhebliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Aktualisierung zu Funktionsstörungen, Datenverlusten, Sicherheitsproblemen oder einer Inkompatibilität mit anderen Bestandteilen des Systems führen kann. Joomla Spezialist informiert den Kunden in einem solchen Fall über das weitere Vorgehen.

2.5 Beratungs- und Supportleistungen erfolgen telefonisch, per E-Mail oder über ein geeignetes Fernwartungssystem. Umfang und gegebenenfalls enthaltene Zeitkontingente ergeben sich aus dem Angebot.

2.6 Nicht verbrauchte monatliche Support- oder Arbeitszeitkontingente verfallen am Ende des jeweiligen Monats und werden nicht auf Folgemonate übertragen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

3. Reaktionszeiten

3.1 Eine im Angebot genannte Reaktions- oder Antwortzeit bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen Joomla Spezialist mit der Prüfung einer ordnungsgemäß eingegangenen Anfrage beginnt oder dem Kunden eine erste Rückmeldung gibt.

3.2 Eine Reaktions- oder Antwortzeit ist keine zugesicherte Fehlerbehebungs- oder Wiederherstellungszeit.

3.3 Sofern im Angebot nichts anderes festgelegt ist, gelten Reaktionszeiten während der üblichen Geschäftszeiten von Joomla Spezialist an Werktagen von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Geschäftssitz von Joomla Spezialist.

4. Drittanbieter-Komponenten und technische Änderungen

4.1 Joomla Spezialist übernimmt die Wartung von Drittanbieter-Komponenten nur, soweit diese im Angebot ausdrücklich oder als Bestandteil der betreuten Installation erfasst wurden.

4.2 Änderungen durch Hersteller, Hostinganbieter oder sonstige Drittanbieter, insbesondere eingestellte Erweiterungen, geänderte Lizenzmodelle, weggefallene Schnittstellen, veränderte Systemanforderungen oder kostenpflichtig gewordene Updates, liegen außerhalb des Einflussbereichs von Joomla Spezialist.

4.3 Erfordert eine Aktualisierung Anpassungen, Programmierarbeiten, eine Migration, den Austausch einer Erweiterung oder die Beschaffung einer zusätzlichen Lizenz, sind diese Leistungen nur dann im Vertrag enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich festgelegt wurde. Andernfalls unterbreitet Joomla Spezialist dem Kunden vor der Ausführung ein gesondertes Angebot oder rechnet die Arbeiten nach vorheriger Abstimmung nach tatsächlichem Aufwand ab.

4.4 Lizenzen für Drittanbieter-Software sind nur enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich angegeben ist. Endet der Vertrag, endet auch die Bereitstellung der im Vertrag enthaltenen Lizenzen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde stellt Joomla Spezialist rechtzeitig alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen und Zugänge zur Verfügung. Dazu können insbesondere Zugänge zum Joomla-Backend, Webserver, Hosting-Kundenkonto, Datenbankserver, Domainanbieter und zu eingesetzten Drittanbieterdiensten gehören.

5.2 Der Kunde informiert Joomla Spezialist unverzüglich über Änderungen am betreuten System, die durch ihn selbst oder durch Dritte vorgenommen wurden.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, Joomla Spezialist über Störungen, Sicherheitsvorfälle und sonstige Auffälligkeiten unverzüglich zu informieren.

5.4 Kann eine Leistung wegen fehlender oder nicht funktionierender Zugänge, fehlender Mitwirkung des Kunden oder wegen Maßnahmen eines vom Kunden beauftragten Dritten nicht erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt, soweit Joomla Spezialist die Ursache nicht zu vertreten hat.

6. Vergütung und Abrechnung

6.1 Die Vergütung, der Abrechnungszeitraum und die Zahlungsweise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

6.2 Ist im Angebot für einen zwölfmonatigen Abrechnungszeitraum ein Gesamtpreis ausgewiesen, wird dieser Gesamtpreis nach Vertragsschluss in Rechnung gestellt und ist innerhalb des im Angebot beziehungsweise in der Rechnung genannten Zahlungsziels vollständig fällig.

6.3 Eine im Angebot ergänzend ausgewiesene monatliche Preisangabe dient in diesem Fall lediglich der rechnerischen Aufschlüsselung des Gesamtpreises und begründet keine monatliche Zahlungsweise.

6.4 Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang oder ein vereinbartes Zeitkontingent hinausgehen, werden nur nach vorheriger Abstimmung erbracht und nach den im Angebot genannten beziehungsweise den jeweils geltenden Vergütungssätzen gesondert berechnet.

6.5 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7. Vertragslaufzeit und Vertragsende

7.1 Der Vertrag wird grundsätzlich für eine feste Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen, sofern im jeweiligen Angebot keine andere Vertragslaufzeit vereinbart wurde.

7.2 Die Vertragslaufzeit beginnt zu dem im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt. Ist dort kein gesonderter Beginn festgelegt, beginnt die Vertragslaufzeit mit der Einrichtung und Aktivierung der vereinbarten Leistungen. Joomla Spezialist teilt dem Kunden den Beginn der Vertragslaufzeit mit.

7.3 Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

7.4 Eine automatische Verlängerung des Vertrags findet nicht statt.

7.5 Vor Ablauf der Vertragslaufzeit kann Joomla Spezialist dem Kunden ein neues, auf den dann bestehenden technischen Zustand, den aktuellen Wartungsaufwand und die eingesetzten Komponenten zugeschnittenes Angebot für einen weiteren Vertragszeitraum unterbreiten.

7.6 Ein neuer Vertragszeitraum kommt ausschließlich durch die Annahme dieses neuen Angebots durch den Kunden zustande. Erfolgt keine Annahme, endet die Leistungserbringung mit Ablauf des bestehenden Vertrags.

7.7 Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.8 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch Joomla Spezialist liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde trotz Mahnung fällige Rechnungen nicht begleicht,
  • der Kunde erforderliche Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nachhaltig nicht erfüllt,
  • der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter wiederholt Änderungen vornimmt, durch die eine ordnungsgemäße Wartung wesentlich erschwert oder unmöglich wird,
  • das betreute System für rechtswidrige Zwecke eingesetzt wird.

8. Datensicherungen und Wiederherstellung

8.1 Umfang, Turnus, Aufbewahrungsdauer und Anzahl der Datensicherungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

8.2 Datensicherungen werden im Rahmen der technisch verfügbaren Möglichkeiten erstellt. Der Kunde bleibt für die geschäftliche und gesetzliche Aufbewahrung seiner Daten verantwortlich.

8.3 Eine Wiederherstellung oder ein Rollback ist nur im vertraglich vereinbarten Umfang enthalten. Weitergehende Wiederherstellungsarbeiten, insbesondere nach einer vollständigen Kompromittierung, nach Datenverlusten durch Dritte oder nach Fehlern der Hostingumgebung, werden gesondert berechnet, sofern das Angebot keine andere Regelung enthält.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 Joomla Spezialist erbringt die vereinbarten Wartungs-, Update- und Kontrollleistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt.

9.2 Joomla Spezialist übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch Wartungs-, Update-, Monitoring- oder Sicherungsmaßnahmen sämtliche Sicherheitsvorfälle, Schadprogramme, Ausfälle oder Funktionsstörungen erkannt oder vermieden werden.

9.3 Joomla Spezialist haftet nicht für Funktionsstörungen, Sicherheitsprobleme oder Inkompatibilitäten, die verursacht werden durch:

  • Änderungen des Kunden oder Dritter,
  • Fehler oder Änderungen von Drittanbieter-Software,
  • Störungen oder Beschränkungen der Hostingumgebung,
  • nicht mehr unterstützte Software,
  • fehlende oder abgelaufene Lizenzen,
  • Angriffe oder sonstige Einwirkungen von außen,

soweit Joomla Spezialist die Ursache nicht zu vertreten hat.

9.4 Besteht der Kunde trotz entsprechender Anhaltspunkte auf einer weitergehenden Prüfung einer gemeldeten Störung, wird der Prüfungsaufwand nach tatsächlichem Zeitaufwand zu den jeweils geltenden Vergütungssätzen berechnet, sofern sich die Störung nicht als eine von Joomla Spezialist zu vertretende Pflichtverletzung erweist. Eine gegebenenfalls gewünschte Fehlerbehebung wird ebenfalls gesondert berechnet, soweit sie nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst ist.

9.5 Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10. Folgen der Vertragsbeendigung

10.1 Mit Vertragsende endet die Verpflichtung von Joomla Spezialist zur Durchführung weiterer Wartungs-, Update-, Monitoring-, Backup- und Supportleistungen.

10.2 Im Rahmen des Vertrags bereitgestellte kostenpflichtige Lizenzen, Monitoringdienste, Backupdienste oder sonstige Drittanbieterdienste können mit Vertragsende deaktiviert oder aus dem betreuten System entfernt werden, sofern sie nicht vom Kunden übernommen oder aufgrund einer gesonderten Vereinbarung fortgeführt werden.

10.3 Nach Vertragsende auftretende Updates, Sicherheitsprobleme, Störungen oder sonstige Arbeiten sind nicht mehr vom beendeten Vertrag erfasst.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Diese Bedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Joomla Spezialist.

11.2 Für den konkreten Vertrag gilt folgende Rangfolge:

  • das vom Kunden angenommene Angebot einschließlich seiner Leistungsbeschreibung,
  • sonstige ausdrücklich getroffene einzelvertragliche Vereinbarungen,
  • diese Bedingungen für Wartungs-, Pflege- und Update-Leistungen,
  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Joomla Spezialist.